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Aktion Fischotterschutz e.V. reicht Eilantrag gegen Otter-Abschuss ein

Otter weiterhin im Fadenkreuz der bayrischen Landesregierung

Aktion Fischotterschutz e.V. reicht Eilantrag gegen Otter-Abschuss ein

 

 

Am 01. August 2023 trat in Bayern eine Ausnahmegenehmigung in Kraft, die den Abschuss von insgesamt 32 Fischottern in Regierungsbezirken der Oberpfalz und Niederbayern erlaubt. Dies widerspricht jeglichen Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, zu denen auch der Eurasische Fischotter zählt und wird daher vom anerkannten Naturschutzverband Aktion Fischotterschutz e.V. mit Sitz im niedersächsischen Hankensbüttel aufs Schärfste verurteilt. Der gemeinnützige Verein, der bereits in zwei Instanzen gegen den Otterabschuss geklagt und gewonnen hat, hat gegen die Verordnung einen einstweiligen Rechtsschutzantrag gestellt. Das Verfahren geht also in die nächste Runde.

 

Der in Bayern ausgerottete Fischotter hat sich in den letzten Jahren von Tschechien her wieder in Teilen Bayerns ausgebreitet, befindet sich aber insgesamt noch nicht in dem erwünschten guten Erhaltungszustand. Die Wiederausbreitung des Otters steht im Konflikt mit Teilen der bayerischen Teichwirtschaft, da diese Fischteiche – sofern sie nicht durch Zäune geschützt sind – für die Tiere interessante Nahrungsquellen darstellen. Die Aktion Fischotterschutz e.V. sieht sich in besonderem Maße dem Schutz des Otters und seiner erfolgreichen Wiederbesiedlung der Bundesrepublik verpflichtet. Die Art ist wichtiger Bestandteil vieler deutscher Gewässerökosysteme und sollte sich daher wieder als fester Bestandteil in der deutschen Naturlandschaft etablieren.

 

Drei erteilte Ausnahmegenehmigungen der Regierung der Oberpfalz für die Entnahme (Tötung) von je zwei Fischottern in drei oberpfälzischen Landkreisen wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 23.05.2023 aufgrund von erfolgreichen Klagen der Aktion Fischotterschutz e.V. endgültig für rechtswidrig befunden. Unmittelbar anschließend hat das Land Bayern die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung um Regelungen für die Tötung des Fischotters geändert, und mit begleitenden Regelungen wie einer Ausführungsverordnung und einer Änderungsverordnung zur Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz Anfang August 2023 in Kraft gesetzt. Insgesamt wird hiermit entgegen der bestehenden artenschutzrechtlichen Tötungs-, Verletzungs- und Fangverbote eine Tötung von insgesamt 32 Fischottern im Jahr 2023 in bestimmten Bereichen der Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern erlaubt. Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgellten Gründe für die Unzulässigkeit des Abschusses der Tiere gelten jedoch unverändert in Bezug auf das vom Land Bayern konzipierte Verordnungspaket. Die zugelassenen Tötungen sind mit den Vorgaben des deutschen und europäischen Artenschutzrechts in seiner Ausgestaltung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nach Auffassung der Aktion Fischotterschutz unvereinbar. Außerdem widersprechen die erteilten Pauschalausnahmen den Vorschriften des deutschen Jagd- und Tierschutzrechts. „Es war zu erwarten, dass sich die bayrische Landesregierung nicht mit diesen Urteilen zufrieden gibt“, beklagt Matthias Geng, Vorstand der Aktion Fischotterschutz e.V. „Dass das Raubtier Otter nun anscheinend zur Stimmungsmache im bayrischen Wahlkampf herhalten muss, ist mehr als traurig“, so Geng weiter.

 

Die Aktion Fischerotterschutz e.V. hat nun einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt und die einstweilige Aussetzung der Vollziehung der Verordnungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt.

Die geänderte artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung gestattet bei Erfüllung bestimmter vorgegebener Voraussetzungen die Tötung von Fischottern im Umfeld von 200 Metern um eine gewerbliche Teichanlage, ohne dass es noch einer Genehmigung im Einzelfall bedarf. Auch eine hinreichende Kontrolle, was wirklich an den Fischteichen mit den Ottern passiert, ist von der Verordnung nicht vorgesehen. Die in den Monaten Februar bis November vorgesehen Lebendfallen für eine Aussortierung von weiblichen Fischottern bergen eine hohe Verletzungsgefahr für die Tiere und sind deshalb nicht zulässig. Überdies ist das in der Verordnung vorgesehene System zur Geschlechtsunterscheidung nicht brauchbar, wie die Aktion Fischotterschutz e.V. feststellt. „Es erscheint möglich, dass die ersten Otter auf Grundlage der Verordnung in Kürze erschossen werden. Der Erlass der einstweiligen Anordnung ist somit dringend geboten“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Frank Niederstadt aus Hannover, der den Naturschutzverband rechtlich vertritt.

 

Zwar ist es richtig, dass die Rückkehr des Otters, der über viele Jahrzehnte durch frühere Bejagung und Lebensraumzerstörung praktisch von der Bildfläche verschwunden war, für bestimmte Teichwirtschaften ein Problem darstellt. Die richtige Lösung für diese Probleme besteht jedoch in Zäunungen und ggf. einem gut konzipierten System von Ausgleichszahlungen, aber sicher nicht in der vermehrten Tötung der Tiere. Dies gilt jedenfalls, solange nicht mit hinreichender Bestimmtheit nachgewiesen wird, dass die Entnahmen einer erfolgreichen Wiederbesiedlung Deutschlands durch den Otter nicht entgegenstehen. Einen solchen Nachweis konnte die bayerische Landesregierung bisher nicht erbringen, wie bereits der Verwaltungsgerichtshof in den Verfahren zu den Einzelausnahmen festgestellt hat. Sie wird ihn wohl auch in absehbarer Zeit nicht erbringen können, weil die notwendige Datenerhebung (Monitoring) für die Beurteilung einer solchen Frage in Bayern in der Vergangenheit versäumt wurde. 

 

Rechtsanwalt Dr. Frank Niederstadt äußerte sich insbesondere darüber verwundert, dass der für Fischotter geltende ganzjährige jagdrechtliche Muttertierschutz bei der Ausgestaltung der Verordnungen völlig ignoriert wurde, da geschlechtsreife Weibchen ganzjährig Junge mit sich führen können. Die Entnahme und Tötung von Muttertieren führt aber bei Vorhandensein von noch unselbständigen Jungtieren häufig auch zu deren Versterben. Ebenso erstaunlich ist, dass für den Fischotter nun Jagdmethoden zum Einsatz kommen sollen, die für diese Art durch die europäische Fauna-Flora-Habitatrichtlinie ausdrücklich verboten sind. An diese Vorgaben ist jedoch auch der deutsche Gesetzgeber gebunden.

Schließlich wird auch der Schutz der europäischen Naturschutzgebiete durch die Verordnungen weitgehend ignoriert, weil zu erwarten ist, dass durch die Entnahmen auch Otter getötet werden, die von den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete geschützt werden. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf die Fischotter der FFH-Gebiete, die sich auf ihren weiten Wanderungen und Streifzügen in der Nähe von Fischteichanlagen aufhalten. Hinreichende Regelungen für die sich daraus ergebenden rechtlichen Anforderungen enthalten die Verordnungen jedoch nicht.

 

Der Wunsch, der auch aus verschiedenen anderen Gründen geschwächten Fischteichwirtschaft zu helfen, ist im bayerischen Wahlkampf anscheinend so groß, dass artenschutzrechtliche, habitatschutzrechtliche, tierschutzrechtliche und jagdrechtliche Zweifel schnell beiseite gedrängt wurden. Die Aktion Fischotterschutz e.V. hofft hier jetzt auf ein korrigierendes Eingreifen des Münchener Verwaltungsgerichtshofes.

 

BU (©Aktion Fischotterschutz e.V.): Junge Otter bleiben rund ein Jahr bei der Mutter, bevor sie vollkommen selbständig sind. Die Art polarisiert aktuell in Bayern.

 

 

v. i. S. d. P.

Matthias Geng, Vorstand Aktion Fischotterschutz e. V.